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Hängegleiter-Startverbot auf der Alp Schrina wieder bei Gemeinde Walenstadt
Der Gemeinderat von Walenstadt ist zu Unrecht nicht auf die Einsprache einer Flugschule und deren Geschäftsführer gegen ein 2022 verhängtes Startverbot von Hängegleitern auf der Alp Schrina eingetreten. Dies muss er nach einem Urteil des Bundesgerichts nachholen.
Die Gemeinde war davon ausgegangen, dass die beiden Beschwerdeführer nicht berechtigt seien, eine Einsprache gegen das Verbot einzureichen. Die folgenden St. Galler Instanzen bestätigten diesen Entscheid – nicht jedoch das Bundesgericht.
Es hält in einem am Freitag publizierten Entscheid fest, die gewerbsmässig betriebene Flugschule habe ausreichend aufgezeigt, dass das Verbot ihre Tätigkeit wesentlich beeinträchtige. Nun muss sich die Gemeinde inhaltlich mit der Einsprache der Schule auseinandersetzen.
Neues Gesuch ausstehend
Das Startverbot auf der Alp Schrina wurde erlassen, weil die Bauunterlagen für die entsprechende Baubewilligung vom Umweltdepartement des Kantons St. Gallen als nicht ausreichend erachtet wurden.
Die Bewilligung hatte der Verein Interessengemeinschaft Flugarena Walensee gestellt. Der Verein hat ein neues Gesuch in Aussicht gestellt. Deshalb hat die Gemeinde Walenstadt das Verbot bis zum Vorliegen einer gültigen Baubewilligung befristet.
(Urteil 1C_556/2023 vom 27.8.2024)

















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