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Keystone-SDA | Sonntag, 22. Februar 2026

Helene Budliger Artieda: "Müssen uns mit Zöllen abfinden"

Staatssekretärin Helene Budliger Artieda hat angesichts der jüngsten Entwicklungen im US-Zollstreit zur Geduld gemahnt. "Nicht ausgeschlossen ist, dass die US-Administration weitere Zölle mit einem neuen Erlass einführen könnte", sagte sie zum "Sonntagsblick".

Derzeit sei noch einiges unklar, sagte die Seco-Staatssekretärin weiter. Man werde sich ein paar Tage gedulden müssen. Man sei jedoch auf alle Szenarien vorbereitet gewesen und gehe davon aus, dass die Zölle so oder so bestehen blieben. Die USA hätten öffentlich kommuniziert, dass es noch andere rechtliche Möglichkeiten gebe, etwa über die Section 232 zur nationalen Sicherheit oder die Section 301 zu unlauteren Handelspraktiken. "Ich vermute, wir müssen uns mit den US-Zöllen abfinden."

Mit der neuesten Ankündigung von US-Präsident Donald Trump soll ein temporärer Zusatzzoll von 15 Prozent eingeführt werden. Damit schöpft Trump die Höchstgrenze eines Handelsgesetzes aus dem Jahr 1974 aus, auf das er sich beruft und das Zölle für bis zu 150 Tage erlaubt. Ob damit auch Schweizer Importgüter betroffen sind, die bislang unter dem Prozentsatz von 15 gelegen hätten, kläre man laut Budliger Artieda derzeit ab. In jedem Fall komme es auf die Warenkategorie an, und es könne sich auch wieder ändern.

Herausforderungen, aber auch Chancen

Laut der Seco-Staatssekretärin könne die veränderte Ausgangslage neben Herausforderungen auch Chancen bieten. "Oberstes Ziel bleibt, die Arbeitsplätze sowie den Produktionsstandort Schweiz zu sichern und unseren Unternehmen einen möglichst guten Zugang zum wichtigen US-Markt zu gewährleisten", sagte sie.

Am Freitag hatte der Oberste US-Gerichtshof zahlreiche von Trump unter Berufung auf das Notstandsgesetz IEEPA verhängte Zölle für unrechtmässig erklärt. Die Regierung habe damit rechtswidrig gehandelt, als sie unter Verweis auf das Gesetz aus dem Jahr 1977 Zölle gegen Dutzende Handelspartner eingeführt habe. Betroffen sind unter anderem die sogenannten reziproken Zölle sowie Aufschläge im Zusammenhang mit Fentanyl. Nicht Gegenstand des Urteils sind hingegen produktbezogene Zölle etwa auf Stahl, Aluminium oder Autos, die auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruhen.

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