/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Wirtschaft
Keystone-SDA | Montag, 03. März 2025

Hypothekarischer Referenzzinssatz sinkt auf 1,50 Prozent

Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz. Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten sinkt.

Der hypothekarischen Referenzzinssatz geht von 1,75 auf 1,50 Prozent zurück, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilt. 2023 war er in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert und verharrte seither auf diesem Niveau. Einige Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen - teilweise um mehr als 10 Prozent.

Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Gemäss BWO ist dieser mit 1,53 Prozent gegenüber dem Vorquartal (1,63%) deutlich gesunken.

Der Referenzzinssatz wird jeweils auf das nächste Viertelprozent auf- oder abgerundet. Für eine weitere Senkung müsste er nun auf unter 1,38 Prozent sinken. Eine Erhöhung gäbe es bei über 1,62 Prozent.

Mit der Senkung war im Vorfeld gerechnet worden. Denn die Nationalbank hat die Leitzinsen zuletzt viermal in Folge gesenkt, zuletzt im Dezember. Das hat Hypotheken wieder günstiger gemacht.

Aus der Senkung des Referenzzinssatzes ergibt sich laut dem BWO nun für Mieterinnen und Mieter im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent, falls der bisherige Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent beruht. Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können aber weitere Kostenfaktoren, insbesondere die Teuerung, eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird das nächste Mal am 2. Juni 2025 veröffentlicht.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.