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In St. Gallen werden Einbürgerungen für Jugendliche erleichtert
In der Stadt St. Gallen werden die Hürden für die Einbürgerungen von Jugendlichen unter gewissen Umständen gelockert: Wer vor dem 18. Altersjahr ein Einbürgerungsgesuch stellt und die gesamte Oberstufe in der Schweiz besucht hat, muss künftig keinen Staatskundetest mehr schreiben.
Die Praxisänderung geht auf ein Postulat zurück, wie die Bevölkerungsdienste der Stadt St. Gallen am Freitag in einer Mitteilung schreiben.
Zuständig für Einbürgerungsgesuche sind in der Kantonshauptstadt zwei sogenannte Einbürgerungsräte. Diese berücksichtigten fortan gemäss Communiqué, dass die relevanten staatskundlichen Kenntnisse während der obligatorischen Schulzeit und insbesondere in der Oberstufe vermittelt werden.
"Der Besuch der gesamten Oberstufe in der Schweiz wird deshalb als ausreichender Nachweis entsprechender Kenntnisse anerkannt", steht in der Mitteilung weiter. In der Praxis heisst das konkret: Gesuchstellende zwischen 15 und 18 Jahren absolvieren grundsätzlich einen Staatskundetest, ausser sie haben alle drei Jahre Oberstufe in der Schweiz besucht. Ab dem 18. Lebensjahr ist der Staatskundetest weiterhin in jedem Fall zu absolvieren.
Die Änderung gilt ab sofort.

















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