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Keystone-SDA | Mittwoch, 26. November 2025

Italien erlässt eigenes Gesetz gegen Femizide

Wegen vieler Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gibt es in Italien künftig im Strafrecht eigens einen Paragrafen gegen sogenannte Femizide. Das Parlament in Rom verabschiedete ein neues Gesetz, das jetzt in Kraft treten kann.

Demnach können Straftaten gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts mit lebenslanger Haft bestraft werden. Zudem wurden die möglichen Strafen bei Stalking und der Verbreitung von gefälschten Videos verschärft. Frauenhäuser sollen mehr Geld bekommen.

Die neue Regelung wurde von der Abgeordnetenkammer am Abend einstimmig gebilligt. Im Sommer hatte bereits der Senat zugestimmt. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sprach von einem "wichtigen Zeichen gegen die Barbarei der Gewalt an Frauen". Neu ist, dass der Begriff Femizid als eigenständiges Verbrechen ins italienische Rechtssystem eingefügt wurde: Artikel 577 sieht lebenslange Haft vor, wenn eine Frau wegen ihres Geschlechts, aus Hass oder zur Unterdrückung ihrer Freiheit ermordet wurde.

Auch zuvor waren in Italien solche Strafen möglich: Vergangenes Jahr wurde wegen der Ermordung von Frauen mehrmals lebenslange Haft verhängt. Dazu gehörte auch ein Urteil gegen einen 22-jährigen Studenten, der seine ein Jahr ältere Ex-Freundin umgebracht hatte und dann nach Deutschland geflohen war. Seit Beginn dieses Jahres wurden laut amtlicher Statistik in Italien mindestens 85 Frauen ermordet. Die meisten Taten ereigneten sich innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis.

Abstimmung über Verschärfung des Sexualstrafrechts vertagt

Eigentlich war auch eine Abstimmung über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgesehen. Der Senat in Rom sollte ein Gesetz auf den Weg bringen, das vorsieht, dass künftig jeder Sex ohne ausdrückliche Zustimmung als Vergewaltigung betrachtet wird. Regierungschefin Meloni befürwortete eine solche verschärfte Gesetzgebung. Die rechtspopulistische Lega-Partei von Vize-Ministerpräsident Matteo Salvini meldete jedoch Bedenken zu einer Klausel an, woraufhin die Abstimmung vertagt wurde.

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