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Keystone-SDA | Montag, 16. März 2026

Kanton soll über Tempo 30 in der Stadt Schaffhausen entscheiden

Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag die Zuständigkeit für Tempo 30 auf Kantonsstrassen innerhalb der Stadt neu geregelt. Künftig soll das kantonale Baudepartement und nicht mehr die Stadt über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf diesen Achsen entscheiden.

Der Entscheid fiel mit 28 zu 26 Stimmen bei einer Enthaltung knapper aus als ursprünglich erwartet. Dies lag vor allem daran, dass fünf Ratsmitglieder von SVP und FDP an der Kantonsratssitzung fehlten. Das Parlament überwies damit einen Vorstoss der bürgerlichen Fraktionen, wobei die Regierung die Motion entgegennahm, nachdem diese in ein Postulat umgewandelt worden war.

Laut Baudirektor Martin Kessler (FDP) ist für diese Neuregelung keine Gesetzesänderung nötig. Die Anpassung kann stattdessen direkt auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Die Befürworter der Neuregelung befürchten, dass der Schaffhauser Stadtrat Tempo 30 flächendeckend einführen will - auch auf wichtigen Hauptverkehrsachsen. Um die zu verhindern, soll die Entscheidungsgewalt nun beim Kanton gebündelt werden.

Stadtpräsident Peter Neukom (SP) widersprach im Kantonsrat dem Vorwurf, die Stadt plane eine flächendeckende Einführung von Tempo 30. Auch Mayowa Alaye (GLP) gab zu bedenken, dass die Einführung reduzierter Geschwindigkeiten kein rein politischer Akt sei. Oftmals würden übergeordnete Bundesvorgaben zum Lärmschutz oder zur Verkehrssicherheit solche Massnahmen zwingend vorschreiben - unabhängig davon, ob Kanton oder Stadt zuständig ist.

Der Regierungsrat kann die geforderte Verordnungsänderung nun in eigener Kompetenz verabschieden. Das Thema bleibt im Kanton Schaffhausen ohnehin präsent: Eine hängige Volksinitiative fordert bereits, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gelten soll.

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