/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Region
Keystone-SDA | Mittwoch, 01. Oktober 2025

Kanton St. Gallen soll Steuerabzüge für Energiemassnahmen zulassen

Der Kanton St. Gallen soll auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts und längstens bis 2050 Steuerabzüge für Energiemassnahmen ermöglichen. Dies wird in einem Vorstoss aus den Reihen der Grünen gefordert.

In der Abstimmung am letzten Wochenende ist der Eigenmietwert abgeschafft worden. Damit entfallen künftig auf Bundesebene auch die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten, heisst es im Vorstoss von Michael Sarbach, Kantonsrat der Grünen.

Die neue Regelung sehe ausdrücklich vor, dass die Kantone längstens bis 2050 weiterhin Abzüge im kantonalen Steuerrecht für Verbesserungen der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen können.

Es sei wichtig, dass der Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum nicht zu Rückschritten bei der energetischen Erneuerung von Gebäuden führe, schrieb der Parlamentarier.

Die Regierung soll nun erklären, ob sie Steuerabzüge für energetische Sanierung weiterhin vorsieht und welche Kriterien dafür gelten. Falls dies nicht geplant ist oder nur noch reduzierte Abzüge möglich sind, fragt Sarbach nach flankierenden Massnahmen, "damit ökologische Sanierungen für Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin attraktiv bleiben".

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.