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Keystone-SDA | Donnerstag, 15. Januar 2026

Kantone festigen steuerliche Attraktivität für Unternehmen

Unternehmen in der Schweiz sind zwischen 2023 und 2025 durch Steuerrechtsänderungen entlastet worden. Dadurch festigen die Kantone ihre steuerliche Attraktivität für Unternehmen.

An vielen internationalen Standorten werden Unternehmen neu stärker besteuert. Dies um den gestiegenen Finanzierungsbedarf der Staaten zu decken. Nicht so in der Schweiz, wie einer Medienmitteilung des Wirtschaftsforschungs- und Beratungsinstituts BAK zu entnehmen ist.

Gemäss dem BAK Taxation Index lag die effektive Unternehmenssteuerlast im Jahr 2025 im Schnitt bei 13,4 Prozent und damit 10,6 Prozentpunkte unterhalb des internationalen Durchschnitts von 24 Prozent. Dadurch festigten die Schweizer Kantone ihre hohe steuerliche Attraktivität und Spitzenpositionen im Ranking.

Von einer niedrigeren Steuerbelastung profitierten Unternehmen in Schwyz (-0,4 Prozentpunkte) und Luzern (0,3 Prozentpunkte) wegen tieferen Steuerfüssen. Hingegen wurden jene in Schaffhausen stärker besteuert (+1,1 Prozentpunkte), wegen einem höherem Gewinnsteuersatz als Reaktion auf die Einführung der OECD-Mindeststeuer im Jahr 2024.

Gestiegen ist die Steuerbelastung auch im Kanton Zürich (+0,5 Prozentpunkte). Dies weil der Abzug auf Eigenfinanzierung abnahm und der Steuerfuss für juristische Personen im Kantonshauptort zunahm. Die Mehrheit der Kantone besteuerte Unternehmen unverändert.

Der BAK Taxation Index misst regelmässig die ordentliche Steuerbelastung für Unternehmen in den Schweizer Kantonen und ihren wichtigsten internationalen Konkurrenzstandorten.

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