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Kantone sollen Beiträge für Geflüchtete aus Ukraine kürzen dürfen
46'000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können nächstes Jahr erstmals Sozialhilfe beziehen. Nun will der Bund die Kantone selbst über die Höhe der Beiträge bestimmen lassen. Die Gemeinden finden die Änderung fair, Hilfswerke hingegen warnen vor sozialen Folgen.
Würde die Asylverordnung 2 nicht angepasst, bekämen Personen mit Schutzstatus S die gleiche Sozialhilfe wie Einheimische und damit einen höheren Ansatz als die bisherige Asylsozialhilfe, erklärte Mathias Reynard, Präsident der kantonalen Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektoren-Konferenz (SODK), auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Damit einher ginge eine erhebliche Kostenzunahme für die Kantone, auch da im Rahmen des Entlastungspakets 27 die Globalpauschale des Bundes an die Kantone für Personen mit Status S gekoppelt an eine Aufenthaltsbewilligung ab 5 Jahren gestrichen wurde, schrieb der Walliser SP-Regierungsrat weiter.
Die Kantone hatten vom Bund gefordert, selbst über die Höhe der Beiträge bestimmen zu können. Dieses Anliegen sei in der Vernehmlassungsvorlage aufgenommen worden, teilte Reynard mit. Die Kantone könnten Betroffenen so künftig tiefere Beiträge bis hin zur Asylsozialhilfe auszahlen.
Die Gemeinden begrüssten die Änderung in der Asylverordnung, wollen aber auch mitbestimmen können. Schliesslich würden sie die finanzielle Hauptlast tragen, so der Schweizerische Gemeindeverband.
Wer weniger zahlt, zahlt nach
SP, Grüne und Hilfswerke wie die Caritas, Heks und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fürchten, dass die Kürzung der Sozialhilfe zu Armut und Rechtsungleichheit führt. Schliesslich lehnen sie die Vorlage auch ab, weil sie Integration und gesellschaftliche Teilhabe erschwere.
Dabei berge die vorgeschlagene Verordnungsänderung auch das Risiko rechtlicher Klagen, warnten SP, SFH, Caritas und Grüne. Je nach Entscheidung müssten die Kantone die gesamte Sozialhilfe nachzahlen. Auch die FDP wies den Bundesrat darauf hin, dass die Vereinbarkeit mit der Flüchtlingskonvention derzeit ungeklärt sei.
Die Partei forderte, die Rechtslage dahingehend zu überprüfen und die Verordnungsänderung noch diesen Herbst zu verabschieden, damit den Kantonen genug Zeit bliebe, ihre Sozialhilfegesetze bis zum 1. März 2027 anzupassen.
Schweizern steht mehr Sozialhilfe zu
Ganz anders die Bedenken bei der SVP: Dass Schutzbedürftige mit Status S fortan nicht mehr das Recht auf gleich hohe Sozialhilfebeiträge wie Schweizerinnen und Schweizer haben sollen, begrüsst die Partei zwar.
Gemäss der SVP gibt es im Asylbereich aber noch viel ungenutztes Sparpotenzial. Die Partei fordert deshalb, die Vorlage zu verschärfen.

















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