Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Kantonspolizei mit Fahndungserfolg im Fall Walenstadt
Die St. Galler Kantonspolizei hat zwei junge Männer aus der Region ermittelt, welche in der Nacht auf den vergangenen Sonntag mutmasslich einen 24-jährigen Mann in Walenstadt tätlich angegriffen hatten. Nach einem dritten Beschuldigten wird noch gefahndet.
Diese Tat hat das Gesprächsthema der letzten Tage in Walenstadt bestimmt und für viel Verunsicherung vor Ort gesorgt; in der Nacht auf Sonntag ist im Zentrum des Städtlis an der Bahnhofstrasse beim Eingang zum Migros ein Mann von unbekannten Tätern angegriffen und nach Informationen des "Sarganserländers" insbesondere auch im Gesicht erheblich verletzt worden. Die Täter hatten auf ihr Opfer eingeschlagen, selbst nachdem dieses bereits zu Boden gegangen war.
Zwei mutmassliche Täter ermittelt
Nun ist der Kantonspolizei St. Gallen ein Fahndungserfolg gelungen. Wie der Leiter Kommunikation der Kapo, Hanspeter Krüsi, gegenüber dem "Sarganserländer" am Freitagnachmittag bestätigte, konnten bereits am Mittwoch zwei mutmassliche Täter festgenommen werden. Es handelt sich dabei um zwei 18-Jährige Schweizer aus der Region. Nach einem weiteren Beschuldigten wird aktuell noch gefahndet. Sein Aufenthaltsort ist momentan unbekannt.
Wie Krüsi gegenüber der Redaktion sagte, seien aufgrund des erlassenen Zeugenaufrufes (der "Sarganserländer" berichtete) verschiedene Hinweise bei der Kantonspolizei eingegangen. Die Verifizierung dieser Meldungen hätte schliesslich zu den drei nun beschuldigten Männern geführt. Sie seien unter der Leitung der St. Galler Staatsanwaltschaft (Untersuchungsamt Uznach) festgenommen worden. Welche Rollen sie jeweils bei der Tat exakt eingenommen hätten, werde in weiteren Ermittlungen und Befragungen geklärt.
Zum möglichen Motiv und den Hintergrunden konnte Krüsi aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Angaben machen. Die beiden am Mittwoch festgenommen Männer befinden sich mittlerweile bereits wieder auf freiem Fuss. Damit ist davon auszugehen, dass keine Untersuchungshaft für sie beantragt wurde, die Männer soweit geständig sind und weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr besteht. Sie dürften sich für ihre Tat vor dem Gesetz verantworten müssen.
















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