/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Dienstag, 11. Februar 2025

Kaum Verstösse gegen Mindestlohnregelung im Tessin

Gut drei Prozent der kontrollierten Firmen haben in den vergangenen drei Jahren gegen den Tessiner Mindestlohn verstossen. Das zeigt eine Überprüfung der Behörden. Auch mit dem Mindestlohn eingeführte neue einheitliche Regelungen für Praktika bewährten sich.

Demnach wurden in den ersten drei Jahren nach Einführung des kantonalen Mindestlohns fast 13'000 Unternehmen mit über 65'000 Arbeitnehmern überprüft. Während dieser Einführungsphase lag die Verstossquote bei 3,5 Prozent, wie das Tessiner Departement für Wirtschaft und Finanzen am Dienstag mitteilte.

Darüber hinaus hätten sich Richtlinien für Praktika, die als Anhang zur Mindestlohnverordnung aufgenommen wurden, als wirksames Instrument zur einheitlichen Regelung des Praktikantenstatus erwiesen. Auch hier zeigten Kontrollen während der ersten drei Jahre nach Einführung der Richtlinien keine nennenswerten Missbräuche, hiess es weiter.

Verstösse gegen Normalarbeitsverträge

Kontrollen im Bereich der Normalarbeitsverträge (NAV) förderten hingegen laut Mitteilung eine Verstossquote von 8,1 Prozent zutage. Von 1200 kontrollierten Firmen verstiessen demnach 178 gegen die Normalarbeitsverträge, was 2571 Beschäftigte betraf.

Sowohl die Verstösse gegen den per 1. Dezember 2021 eingeführten Mindestlohn als auch jene gegen die Normalarbeitsverträge seien auf Buchhaltungsfehler, Fehlinterpretationen der Berufskategorien oder eine fehlende Anpassung an die Teuerung zurückzuführen, schreiben die Verantwortlichen. In beiden Fällen hätten die Arbeitgeber die Löhne in den meisten Fällen zeitnah angepasst.

Am vergangenen Sonntag haben sowohl der Kanton Basel-Landschaft als auch der Kanton Solothurn Mindestlohn-Initiativen abgelehnt. Damit bleibt Basel-Stadt der einzige Deutschschweizer Kanton mit einem gesetzlichen Mindestlohn.

In der lateinischen Schweiz kennen die Kantone Genf, Neuenburg, Tessin und Jura einen Mindestlohn.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.