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Kein begleiteter Hafturlaub für verurteilten Serienmörder
Der wegen mehrfachen Mordes verurteilte "Sadist von Romont" erhält keinen begleiteten Hafturlaub. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des heute 67-Jährigen abgewiesen. Er wurde 1989 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Verurteilte sorgte in den 1980er Jahren für Schlagzeilen, weil er mehrere Morde begangen hatte, denen sexueller Missbrauch von Jugendlichen vorausging. Er wurde 1989 vom Gericht Entremont VS zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe verurteilt. Seit Mai 1987 befindet er sich im Gefängnis und hat seitdem nie Urlaub erhalten.
Ein Gesuch um begleitete Ausgänge wurde zu Recht abgewiesen, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil festhält. Der Verurteilte weise immer noch ein sehr hohes Rückfallrisiko auf.
Das Recht Dritter auf physische und psychische Integrität gehe dem Recht auf Freiheit des Verurteilten vor. Ein grosses Polizeiaufgebot sei derzeit mit Blick auf das Ziel, dem Betroffenen ein deliktfreies Leben in Freiheit zu ermöglichen, nicht sinnvoll.
















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