/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Donnerstag, 20. November 2025

Kinder- und Jugendkommission gegen Social Media-Verbot für Kinder

Die eidgenössische Kinder- und Jugendkommission hat sich in einem Positionspapier gegen generelle Social Media-Verbote für Kinder ausgesprochen. Letztere würden die Handlungsfähigkeit von Kindern wie auch von Eltern unnötig einschränken.

Denn die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (Uno) beinhalte neben dem wichtigen Recht auf Schutz auch das Recht auf altersgerechten Zugang zu Information und Bildung sowie das Recht auf Teilhabe an digitalen Angeboten, teilte die eidgenössische Kommission für Kinder und Jugendfragen (EKKJ) am Donnerstag mit.

Die EKKJ plädiert daher dafür, dass gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen klare Regeln und Leitlinien zur Mediennutzung entwickelt werden sollten. Laut der EKKJ sollten alle Beteiligten nicht nur die Risiken im Zusammenhang mit Social Media erkennen und einordnen können, sondern auch deren Vorteile und Möglichkeiten. Zudem spricht sich die EKKJ auch für eine Regulierung grosser Online-Plattformen aus.

Zuletzt kam die Debatte zu Handy- und Social Media-Verboten in mehreren Kantonen in Gang: Im Kanton Nidwalden etwa sind Mobiltelefone und weitere digitale Geräte seit dem Beginn des Schuljahres 2025/2026 verboten. In Solothurn wiederum darf jede Schule einzeln über ein allfälliges Verbot entscheiden.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.