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Knabe von christlicher Glaubensgruppe muss in den Schwimmunterricht
Der Sohn von Angehörigen der Palmarianischen Kirche wird nicht vom Schwimmunterricht dispensiert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eltern abgewiesen. Sie beriefen sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es sei Zurückhaltung bei der Dispensation von Schulfächern zu üben, weil der Bildungsauftrag der Schule eine grosse Bedeutung habe. Der obligatorische Schulunterricht habe grundsätzlich Vorrang vor der Einhaltung religiöser Vorschriften.
Der Schwimmunterricht erfülle für alle Schulkinder eine wichtige sozialisierende Funktion - unabhängig davon, welcher Herkunft sie seien und welcher Glaubensrichtung sie beziehungsweise ihre Eltern folgen würden.
Die obligatorische Schule erfülle einen wichtigen Beitrag, Parallelstrukturen zu vermeiden und eine minimale soziale Kohäsion zu fördern, schreibt das Gericht weiter. Es weist zudem auf das gesundheitspolizeiliche Interesse am Erlernen schwimmerischer Fähigkeiten hin.
















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