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Krankenkassenprämien steigen 2026 im Schnitt um 4,4 Prozent
Die Krankenkassenprämien steigen 2026 durchschnittlich um 4,4 Prozent. Die mittlere Monatsprämie beträgt 393.30 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit am Dienstag mitteilte. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 16.60 Franken.
Die mittlere Monatsprämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden. Für Erwachsene steigt die Prämie um 18.50 Franken auf 465.30 Franken, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Junge Erwachsene müssen neu 13.30 Franken mehr und damit 326.30 Franken bezahlen. Bei Kindern steigt die Prämie um 5.70 Franken auf 122.50 Franken.
Die steigenden Krankenkassenprämien seien eine direkte Folge der weiterhin wachsenden Kosten im Gesundheitswesen, hiess es weiter. Sie müssen für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten decken. Per Ende Juni 2025 seien die Kosten im Jahresvergleich um 4,6 Prozent gestiegen.
Die Kostenzunahme im Gesundheitswesen habe viele Gründe, schrieb das BAG. Dazu zählen die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung oder der medizinische Fortschritt mit neuen Behandlungsmöglichkeiten und innovativen, aber kostspieligen Medikamenten. Daneben könne auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen pro Kopf beobachtet werden. Weiter steigen auch die Preise für Leistungen im stationären und ambulanten Bereich.
Prämien belasten viele Menschen
Um Menschen finanziell zu entlasten, sei es dem BAG wichtig das Kostenwachstum zu dämpfen. In den letzten zehn Jahren konnten insgesamt über zwei Milliarden Franken eingespart werden durch die Überprüfung neu aufgenommener Leistungen, den regelmässigen Überprüfungen der Medikamentenpreise und der Kontrolle neuer Tarifstrukturen.
In den kommenden Jahren werden viele weitere, kürzlich beschlossene Massnahmen umgesetzt, so das BAG. So trete beispielsweise ab 2026 der Gegenvorschlag der Kostenbremse-Initiative in Kraft, der das maximale Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) festsetzt.
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