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Kultur
Keystone-SDA | Donnerstag, 06. August 2026

"Lex Netflix"-Investitionen sind 2025 um 25 Prozent gestiegen

Seit 2024 müssen Fernseh- und Abrufdienste vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Im zweiten Jahr nach dem Inkrafttreten des revidierten Filmgesetzes wurden so fast 20 Millionen Franken investiert.

Das sind 25 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) am Donnerstag in Locarno mitteilte. Zurzeit betrifft die sogenannte "Lex Netflix" 22 Unternehmen, darunter ausländische Streamingplattformen. Diese Unternehmen haben laut Mitteilung im Jahr 2025 hierzulande einen Umsatz von 817 Millionen Franken erzielt. Das heisst, sie müssen rund 33 Millionen Franken direkt in Schweizer Film- und Serienprojekte investieren.

Von den bereits investierten 19,9 Millionen Franken gingen 12 Millionen Franken direkt in die Herstellung und den Ankauf von Filmen und Serien. Der Löwenanteil davon, nämlich 7,4 Millionen Franken wurde insbesondere in Serien investiert. Sowohl bei den Kinofilmen als auch bei den Serien flossen die Mittel vor allem in die Produktion fiktionaler Stoffe.

Vierte Säule für das Schweizer Filmschaffen

Weitere 7,9 Millionen Franken wurden für das "Drumherum" ausgegeben: in die Werbung für Filme, in die Filmkultur - durch Beiträge an Festivals - und für Urheberrechte an Verwertungsgesellschaften.

Die Unternehmen können die Investitionen bis Ende 2027 aufschieben. Da von den rund 33 Millionen Franken 2025 rund 20 Millionen Franken tatsächlich investiert wurden, liegt der "aufgeschobene" Betrag bei rund 13 Millionen Franken.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes könne man feststellen, dass diese Investitionspflicht gut funktioniert, sagt BAK-Chefin Carine Bachmann auf Anfrage von Keystone-SDA. Sie ermögliche den Aufbau einer vierten Säule der Finanzierung des audiovisuellen Sektors - neben dem Bund, der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG und den regionalen Fonds.

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