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Liechtenstein will Abtreibungen erlauben – aber das Fürstenhaus stellt sich quer
Der Liechtensteiner Landtag will einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten erlauben. Das letzte Wort hat aber nun das Fürstenhaus, das bereits ein Veto angekündigt hat.
Heute kennt Liechtenstein keine Fristenlösung von zwölf Wochen wie die Schweiz. Frauen dürfen zwar für einen Schwangerschaftsabbruch seit 2015 straffrei ins Ausland fahren, im Fürstentum selbst ist dieser aber nicht erlaubt – beziehungsweise nur in wenigen Ausnahmefällen. Dazu gehören etwa Lebensgefahr für die Mutter oder eine Vergewaltigung. Die Kosten für die Abbrüche werden ausserdem nicht von der Krankenkasse übernommen. Das will das Initiativkomitee der sogenannten Fristenlösungsinitiative ändern.
Am Mittwochabend hat das Liechtensteiner Parlament – der 25-köpfige Landtag – über die Initiative beraten. Er nahm diese schliesslich mit 13 Ja-Stimmen hauchdünn an. Aus der Debatte ging aber auch hervor, dass sich viele Abgeordnete mit dem Entscheid sehr schwertaten. Häufig wurde der Konflikt zwischen ethisch-moralischen Fragen und dem Schutz des ungeborenen Lebens auf der einen Seite und der Selbstbestimmung der Frau und der aktuell rechtlich verworrenen Situation auf der anderen Seite genannt. Der Landtag lehnte es dennoch knapp mit 13:12 Stimmen ab, dass das Volk darüber befinden soll. Eine Volksabstimmung wäre nur bei einem Nein im Parlament zwingend gewesen.
Es droht ein institutioneller Konflikt
Dass das Thema bewegt, zeigt bereits die hohe Zahl eingereichter Unterschriften. Fast 5000 Unterschriften kamen zusammen, was fast einem Viertel aller Stimmberechtigten im Fürstentum Liechtenstein entspricht. Notwendig wären deren 1000 gewesen. Im Landtag wurde verschiedentlich die Befürchtung geäussert, dass das Fürstentum auf einen institutionellen Konflikt und Diskussionen über die Verfassung zusteuere und dass die Debatte beim Volk damit weit über die eigentliche Initiative hinausgehen werde.
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Der Hauptgrund ist, dass bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt.»
Medienstelle des Fürstenhauses
Denn: Nach der Zustimmung des Landtags hat der Liechtensteiner Erbprinz Alois nun das letzte Wort. Er kann nämlich Entscheidungen des Parlaments und des Volkes blockieren. Der Erbprinz hat bereits angekündigt, vom Vetorecht in dieser Frage Gebrauch zu machen – was aufgrund der Anzahl der gesammelten Unterschriften und der Zustimmung im Landtag das angetönte Konfliktpotenzial mit sich brächte.
Erbprinz Alois stellt gewisse Reformen in Aussicht
Die Kommunikationsabteilung des Fürstenhauses hielt als Begründung für das Veto gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bereits fest: «Der Hauptgrund ist, dass bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt.» Mit anderen Worten: Nach Ansicht des Erbprinzen wird damit das ungeborene Leben nicht genügend geschützt.
Der Erbprinz könne sich aber vorstellen, dass bei einer Annahme der Initiative die aktuell gültige Regelung von 2015 verbessert wird. So könnten etwa das Verbot für öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – das sogenannte Informationsverbot – aufgehoben «und auch sonstige vorhandene Unsicherheiten durch klarere Regelungen beseitigt werden».


















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