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Marschhalt bei geplanter Brandschutz-Lockerung
Die im Rahmen einer Totalrevision geplanten Lockerungen der Schweizer Brandschutzvorschriften werden auf Eis gelegt. Man lege einen Marschhalt ein, teilte Rolf Meier, Bereichsleiter Kommunikation bei der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen, auf Anfrage mit.
Bei den Liberalisierungsbestrebungen gebe es einen Marschhalt, hiess es am Montag weiter auf Anfrage. Ein neuer Terminplan werde derzeit erstellt. Zuvor hiess es am Montagnachmittag noch, dass man sich gegenwärtig einen "Zwischenstopp" überlege. Die "Neue Zürcher Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Die technische Vernehmlassung zur Totalrevision des Brandschutzrechts lief seit Mitte September. Erarbeitet wurde der rund 500-seitige Entwurf von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die Vorschriften sollen schweizweit gelten, umgesetzt werden sie von Kantonen und Gemeinden.
In Kraft treten sollen die neuen Vorschriften 2027. Die politische Vernehmlassung soll im Herbst des laufenden Jahres stattfinden.
















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