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Keystone-SDA | Donnerstag, 18. Dezember 2025

Medizinische Forschung: Trump lockert Cannabis-Regeln

Die US-Regierung lockert die Regeln zu Cannabis, um die Forschung zur medizinischen Nutzung der Pflanze zu fördern. Präsident Donald Trump unterzeichnete ein entsprechendes Dekret, auf dessen Grundlage die Pflanze und der Bestandteil Cannabidiol (CBD) künftig in einer niedrigeren Drogenkategorie eingestuft werden.

Viele US-Bundesstaaten haben den persönlichen Konsum von Marihuana für Erwachsene legalisiert oder erlauben ihn auch zu medizinischen Zwecken. Auf Bundesebene sind die Gesetze allerdings strenger. Nutzer können strafrechtlich verfolgt werden. Daran ändere sich nichts, bestätigte eine hochrangige Regierungsbeamtin. Bei mehrfachen Verstössen drohen weiter mehrjährige Haftstrafen und hohe Geldbussen.

Deutlich gemässigterer Ansatz

Bislang war Marihuana in den USA als Droge der Kategorie 1 gelistet. Dort verortet die US-Antidrogenbehörde DEA Drogen, Substanzen und Chemikalien, die keine anerkannte medizinische Anwendung und ein hohes Missbrauchspotenzial aufweisen. In der Kategorie 3 werden Wirkstoffe mit einem moderaten bis geringen Potenzial für körperliche und psychische Abhängigkeit erfasst. Dazu gehören unter anderem Ketamin, anabole Steroide und Testosteron.

In Deutschland ist seit dem 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit vielen Beschränkungen zugelassen. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm. Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten. Zulässig sind auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern.

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