/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Ausland
Keystone-SDA | Donnerstag, 11. September 2025

Mehr Rechte für Nutzerinnen und Nutzer in der EU

Verbraucher und Verbraucherinnen in der EU bekommen von diesem Freitag (12. September) an mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Dann gilt etwa für Smart-TVs, moderne Küchengeräte, aber auch Autos das EU-Datengesetz ("EU-Data-Act").

Hersteller müssen demnach für alte und neue Geräte offenlegen, welche Informationen erhoben werden – und wie Nutzerinnen und Nutzer darauf zugreifen können.

Das Datengesetz der Europäischen Union trat bereits Anfang 2024 in Kraft und findet nun Anwendung. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, ihre Gerätedaten zum Beispiel zur Art der Nutzung bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben – etwa zu Reparaturzwecken. Dadurch sollen Dienstleistungen am Ende günstiger und einfacher werden.

Zudem sollen durch den freizügigeren Datenhandel nach den Plänen der EU neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende wachsen.

Wirtschaftsverbände üben Kritik

Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Die Vorgaben schliessen dabei ausdrücklich auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie "smarte" Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden.

Zu den betroffenen Daten gehört "jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen". Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt - und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend.

Kritik an der Verordnung kommt etwa vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), etwa weil es in Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden fehle. In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung daher noch viel Unsicherheit.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.