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Minimale AHV-Rente steigt um 20 Franken
Der Bundesrat hat eine Erhöhung der AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2027 beschlossen. Die minimale Rente steigt um 20 auf 1280 Franken pro Monat, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte.
Die maximale Rente wird von 2520 auf 2560 Franken pro Monat erhöht. Grund für die Anpassung ist laut der Landesregierung die Lohn- und Preisentwicklung. Der Bundesrat folgte mit seinem Beschluss einer Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission.
Die Rentenerhöhung führt zu Mehrkosten von insgesamt rund 1055 Millionen Franken. Davon entfallen 940 Millionen auf die AHV und 115 Millionen auf die IV.
Auch in der beruflichen Vorsorge und bei der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) kommt es zu Anpassungen. Der maximal erlaubte Steuerabzug für Personen mit einer Pensionskasse steigt auf 7373 Franken. Zudem werden die Beträge für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen angepasst.
















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