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Mutmasslicher Dreifachmörder beteuert in Zürich seine Unschuld
Der mutmassliche Dreifachmörder von Zürich und Laupen BE hat am Donnerstag erneut seine Unschuld beteuert. Die DNA-Spuren sprechen jedoch eine andere Sprache. Das Zürcher Gericht eröffnet das Urteil wohl kommende Woche.
"Ich bin hier, um meine Unschuld zu beweisen", sagte der 47-jährige Bauarbeiter aus Spanien in einem ausufernden Schlusswort. Er habe nichts mit diesen drei Morden zu tun. Die Staatsanwaltschaft versuche, ihn hier als schlechten Menschen darzustellen.
Er wisse, dass er nicht allen gefallen könne, aber er sehe sich als guten Menschen. "Ich habe keine psychopathischen Veranlagungen." Das einzige, was man ihm vorwerfen könne, sei der Verlust seines Fahrausweises und dass er dann ohne Billett Zug gefahren sei.
Der Mann, der wegen drei Morden angeklagt ist, hat an seinem Körper drei Totenköpfe tätowiert. Wann und weshalb er diese stechen liess, wollte er jedoch nicht sagen. Er wirkte zwar beherrscht, seine Aggression blitzte im Lauf der Befragungen aber immer wieder durch.
DNA über Schuppen verteilt
Sein Anwalt forderte in seinem Plädoyer einen vollen Freispruch. Dass die DNA des Mannes an beiden Tatorten gefunden wurde, liegt gemäss Anwalt an seiner Hautkrankheit: Der Beschuldigte leidet an Psoriasis, also Schuppenflechte. Ist sie akut, verteilt er seine DNA leicht in Form von Schuppen an die Umgebung.
Er habe die DNA wohl bei früheren Gelegenheiten an den Tatorten hinterlassen, so der Anwalt. Schliesslich handelte es sich bei der ermordeten Psychologin um seine ehemalige Therapeutin und beim ermordeten Ehepaar in Laupen um seine ehemaligen Nachbarn.
Die zweite Theorie der Verteidigung lautet, dass jemand anderes die DNA des Beschuldigten absichtlich an den Tatorten verteilt habe, um ihn zu belasten. Einer der Anwälte der Hinterbliebenen bezeichnete diese Theorien als "absurd".
DNA unter den Fingernägeln und am Kabelbinder
Auch der Staatsanwalt hält diese Erklärungen allesamt für "lebensfremd". Die DNA sei bei den Mordopfern unter anderem unter den Fingernägeln, am verwendeten Kabelbinder und an den Hosenbeinen gefunden worden. Er fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine Verwahrung, weil er eine Rückfallgefahr fürchtet.
Den Antrag auf zwölf Jahre Landesverweis zog er am Donnerstag hingegen zurück. Dies deshalb, weil die Morde in den Jahren 2010 und 2015 verübt wurden. Erst 2016 führte die Schweiz die automatische Ausschaffung von ausländischen Straftätern ein.
Der Gerüstbauer, der seit Jahren unter Depressionen leidet, soll am 15. Dezember 2010 eine 56-jährige Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld-Quartier mit 14 Messerstichen getötet haben. Exakt fünf Jahre später soll er seine ehemaligen Nachbarn, ein älteres Ehepaar, in Laupen mit rund 30 Axt- oder Hammerhieben erschlagen haben. Bei beiden Taten soll es ihm darum gegangen sein, Wertsachen zu stehlen.
Das Bezirksgericht Zürich wird das Urteil frühestens am kommenden Dienstag um 16 Uhr eröffnen. Allenfalls beschliesst das Gericht dann aber auch, noch weitere Verfahrensschritte einzuleiten, etwa weitere Zeugen zu befragen oder Gutachten zu beantragen.

















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