Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Namensnennung in Prozess verletzt keine Persönlichkeitsrechte
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Geschäftsmanns gegen die Ringier AG abgewiesen. Der Kläger sah seine Persönlichkeitsrechte durch die Berichterstattung über einen grossen Wirtschaftsprozess verletzt.
Das Bundesgericht entschied, dass die identifizierende Berichterstattung über einen Mitbeschuldigten im Prozess vor einem Zürcher Gericht rechtmässig war, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Auslöser waren Artikel auf "Blick"-Online vom Januar 2022, die den Prozess rund um einen Ex-Bankmanager thematisierten.
Der Kläger, ein Geschäftspartner, wurde darin namentlich und mit Details zu seinem Vermögen genannt. Er sah eine Persönlichkeitsverletzung und forderte die Löschung seiner Daten aus den Online-Archiven. Das Bundesgericht schreibt, die Artikel seien professionell aufbereitet und es sei auf die Unschuldsvermutung hingewiesen worden. Medienhäuser seien nicht verpflichtet, Archivbeiträge an Entwicklungen anzupassen, wenn das Veröffentlichungsdatum erkennbar sei.
















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