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Nationalrat will Schutz des Schweizer Luftraums klarer regeln
Der Nationalrat will die Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums klarer regeln. Denn bei Ereignissen unterhalb der Kriegsschwelle, etwa bei Drohnenattacken auf kritische Infrastruktur bei hybriden Angriffen, sind die Zuständigkeiten gegenwärtig unklar.
Der Rat nahm eine entsprechende Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N) am Donnerstag mit 127 gegen 63 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.
Mit der rasanten technologischen Entwicklung würden Drohnen, elektronische Störmittel und einfache ballistische Raketen auch für nichtstaatliche Akteure verfügbar. Wie der Bundesrat bereits in seinem Drohnenbericht vom 2. März 2022 festgehalten habe, sei unterhalb der Kriegsschwelle aber unklar, ob Polizei, Kantone, Skyguide, die Armee oder andere Bundesämter zuständig seien.
"Dies hat zur Folge, dass zu Beginn einer Bedrohungssituation oft unklar ist, wer eingreifen soll", sagte Berichterstatter Gerhard Andrey (Grüne/FR). Diese Unklarheit verhindere "eine wirksame und rasche Reaktion auf Bedrohungen aus der Luft angesichts neuer Herausforderungen".
Die Dringlichkeit der Situation zeige sich auch in konkreten Beispielen. In der Nähe von Militärstandorten wie etwa dem Militärflugplatz Meiringen BE wurden Drohnen gesichtet, wobei unklar gewesen sei, "wer das Recht hatte, sie zu neutralisieren", so Andrey weiter.
Damit die Schweiz ihren Luftraum auch in solchen Lagen wirksam schützen könne, brauche es verbindliche Zuständigkeiten und eine zentrale Koordination. Schliesslich sei insbesondere die Schaffung eines nationalen Drohnenabwehrzentrums zu prüfen.
Bundesrat ist sich Dringlichkeit bewusst
"In der Schweiz ist der Betrieb ziviler Drohnen detailliert geregelt für die aktive Bekämpfung von verdächtigen Drohnen fehlen aber teilweise explizite gesetzliche Befugnisse und klare Zuständigkeiten", sagte Verteidigungsminister Martin Pfister im Rat.
Klare Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums trügen zur Sicherheit der Schweiz in der normalen und in der ausserordentlichen Lage bei. "Vor diesem Hintergrund ist eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der rechtlichen Grundlagen sinnvoll", so der Bundesrat weiter. Entsprechende Arbeiten habe er bereits einleiten lassen. Der Bundesrat sei sich der Dringlichkeit bewusst.
Als nächstes muss sich die kleine Kammer mit dem Anliegen der SIK-N befassen.
















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