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Keystone-SDA | Freitag, 05. Dezember 2025

Naturschützer erzielen Etappensieg bei Tankgraben in Näfels GL

Die Behörden der Gemeinde Glarus Nord sind zu Unrecht davon ausgegangen, dass entlang des Tankgrabens in Näfels kein Gewässerraum ausgeschieden werden muss. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von Naturschutzorganisationen gutgeheissen.

Der Tankgraben ist ein 20 Meter breiter und gut 1300 Meter langer wassergefüllter Graben, der zur Zeit des Zweiten Weltkriegs als Panzerhindernis erbaut wurde. Im Zusammenhang mit dem Strassenprojekt zur Umfahrung von Näfels entschied das Bundesgericht 2016, dass entlang des dortigen Tankgraben-Abschnitts keine Flächen ausgeschieden werden müssen. Diese dienen dem Hochwasserschutz und der natürlichen Flussentwicklung.

Die Gemeinde Glarus Nord sah im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung keinen Gewässerraum für den Tankgraben vor. Sie ging davon aus, das Bundesgerichtsurteil von 2016 gelte für den ganzen Graben. Die Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF und Birdlife Schweiz legten gegen diesen Entscheid Beschwerde ein.

Keine ausreichenden Daten

Das Verwaltungsgericht trat darauf nicht ein, weil es die Sache mit dem Urteil von 2016 als rechtlich geklärt erachtete. Dies ist nicht der Fall, schreibt das Bundesgericht im aktuellen Urteil. Vor rund zehn Jahren habe es ausdrücklich nur die Situation im damals umstrittenen Abschnitt beurteilt. Darüber hinaus habe es schon deshalb keinen weitergehenden Entscheid treffen können, weil in den Gutachten nicht die ökologische Qualität des gesamten Tankgrabens untersucht worden sei.

Die Naturschutzorganisationen beurteilen den Tankgraben als ökologisch besonders wertvoll. Darin leben gemäss WWF Rote-Liste-Arten wie der Edelkrebs, die Malermuschel, die Grosse Teichmuschel und die Gelbbauchunke. (Urteil 1C_243/2025 vom 31.10.2025)

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