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NGOs schalten Bundesgericht gegen Drohnenkauf ein
Mehrere NGOs haben am Dienstag beim Bundesgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Verletzung des Verfassungsrechts beim Kaufvertrag des israelischen Drohnen-Aufklärungssystems ADS-15 eingereicht. Sie prangern die Rechtswidrigkeit des Vertrages an.
Das Obergericht des Kantons Bern hatte zuvor ein Gesuch der NGOs um vorsorgliche Beweisführung betreffend des Vertrages zwischen der Eidgenossenschaft und dem israelischen Rüstungsunternehmen Elbit Systems abgelehnt, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag hiess.
Ziel der Beschwerde sei es, die Nichtigkeit des Vertrags festzustellen, der de facto die israelische Armee unterstütze. Indem die Schweiz ihre Verträge mit dem israelischen Hersteller Elbit fortführe, mache sie Geschäfte mit einem Unternehmen, das Waffen liefere, die bei nachgewiesenen Verstössen gegen das Völkerrecht eingesetzt würden.
Beschwerdeführer sind ein palästinensisches Ehepaar, die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa), die Schweizerische Liga für Menschenrechte und die Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP). Sie wollen den Drohnenkaufvertrag mit Israel wegen "Unmoral, Verletzung des öffentlichen Rechts und des Völkerrechts" zu annullieren.
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