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Keystone-SDA | Dienstag, 16. Dezember 2025

Parlament will neue Verkaufs- und Importregeln für Imitationswaffen

Ausländische Internethandelsplattformen sollen künftig in der Schweiz verbotene Imitations-, Schreckschuss- oder Soft-Air-Waffen kennzeichnen müssen. Wer sie trotzdem bestellt, soll mit einer Busse davonkommen. Das hat das Parlament beschlossen.

Nach dem Ständerat sagte am Dienstag auch der Nationalrat Ja zu einer entsprechenden Motion von Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS), mit 193 zu 0 Stimmen und mit zwei Enthaltungen. Nun muss der Bundesrat das Waffengesetz anpassen.

Konkret sollen Handelsplattformen wie Temu, Amazon und Ähnliche verpflichtet werden, auf ihren Angebotsseiten alle Produkte klar zu kennzeichnen, die in der Schweiz verboten sind. Tun sie das nicht, sollen sie sich strafbar machen.

Zudem soll das Waffengesetz gelockert werden, damit Bagatellfälle bei Importen solcher Produkte gegebenenfalls mit einfachem Bussenentscheid geregelt werden. Aufwendige Strafverfahren sollen so vermieden werden.

Heute führen Staatsanwaltschaften bis zu 2000 Verfahren pro Jahr gegen Bürgerinnen und Bürger wegen Verstössen gegen das Waffengesetz, wie Motionär Rieder geltend machte. Mit einer Neuregelung könnten die Justizbehörden entlastet werden.

Verordnung soll geändert werden

Der Erwerb von in der Schweiz verbotenen Produkten im Internet erfolge in den meisten Fällen ohne böse Absichten, lautete der Tenor in beiden Parlamentskammern. Oft kauften unbescholtene Personen Produkte wie Wasserpistolen oder Steinschleudern, welche unter das Waffengesetz fallen, und wüssten dies nicht.

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