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Keystone-SDA | Donnerstag, 12. März 2026

Parlament will Versuchsbetrieb mit E-Collecting ermöglichen

Das Parlament will rechtliche Grundlagen für Versuche mit elektronisch gesammelten Unterschriften für Initiativen und Referenden schaffen. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Im Detail gibt es jedoch noch Differenzen.

Gemäss der von beiden Räten angenommenen Bestimmung im Bundesgesetz über die politischen Rechte gibt es neu eine Grundlage, um die nötigen Unterschriften für eine Nationalratskandidatur mittels des sogenannten E-Collecting zu sammeln. Im Grundsatz war dies im Parlament unbestritten. Beiden Räten ist es wichtig, dass vor der definitiven Einführung dieses Instruments eine intensive Versuchsphase stattfindet.

Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat dafür aus, dass diese Versuche örtlich begrenzt sind. So will es auch der Bundesrat. Ebenfalls präzisierte die kleine Kammer die Bestimmungen betreffend Wahrung des Stimmgeheimnisses und des Missbrauchs. Nun ist erneut der Nationalrat am Zug.

Teil der Vorlage sind auch eine ganze Reihe weiterer Neuerungen im Bereich der politischen Rechte. Dabei geht es unter anderem darum, dass Menschen mit einer Sehbehinderung Stimmzettel künftig leichter ohne fremde Hilfe ausfüllen können.

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