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Keystone-SDA | Dienstag, 01. Juli 2025

PFAS-Tests im Kanton St.Gallen mit langen Wartezeiten

Bei Nachweisen der Umweltchemikalie PFAS in Landwirtschaftsprodukten hat der Kanton St.Gallen eine Vorreiterrolle eingenommen. Daraus ergeben sich verschiedene Probleme. Dies belegen Antworten der St.Galler Regierung auf Vorstösse aus dem Kantonsrat.

Der Kanton St. Gallen ist in die Kritik geraten, weil Landwirtschaftsbetriebe Fleisch verkaufen dürfen, obwohl deren Böden mit der Umweltchemikalie PFAS belastet sind. Die Vorwürfe lösten im Kantonsrat mehrere Vorstösse aus. In den nun vorliegenden Stellungnahmen zeigt die Regierung unter anderem die Probleme bei den Tests auf.

Im Fokus stehen bisher Landwirtschaftsbetriebe in den Gemeinden Mörschwil, Eggersriet, Untereggen, Goldach, Altenrhein und St. Margrethen. Messungen dort zeigten, dass die Böden mit PFAS belastet sind. Als Grund wird Klärschlamm vermutet, der früher als Dünger eingesetzt wurde.

Bisher sind im Kanton St. Gallen bei 15 amtlichen Fleischproben und fünf Eierproben erhöhte Rückstände festgestellt worden. Es gehe dabei um Proben eines einzelnen Fleischstücks eines Tiers, beschrieb die Regierung die Praxis. Solche Einzelproben seien aber "nicht repräsentativ für den gesamten Tierbestand". Ein generelles Verkaufsverbot für alle Tiere des Betriebs "wäre rechtlich nicht gerechtfertigt und unverhältnismässig".

Verkaufsverbote kaum umsetzbar

Die Proben wurden aus Gründen der Effizienz zuerst gesammelt und dann "in Chargen" analysiert. Deshalb liege "oft ein mehrwöchiger Zeitraum" zwischen Entnahme und Analyse. Wenn das Ergebnis bekannt werde, sei das Fleisch in der Regel bereits verkauft worden. Ein Verkaufsverbot für genau dieses Tier "wäre daher praktisch kaum umsetzbar".

Es gibt weitere Probleme mit der Durchsetzbarkeit: Die Entnahme von Proben wird nur bei Tieren durchgeführt, die im Kanton St. Gallen geschlachtet werden. Schlachtvieh dürfe aber unabhängig vom PFAS-Status in der ganzen Schweiz verschoben werden. Es gebe keine rechtliche Grundlage, um den Transport oder die Schlachtung in anderen Kantonen zu untersagen, stellte die Regierung klar.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass in anderen Kantonen ähnliche Messungen bisher nicht stattgefunden haben. Auf den Vorwurf der Benachteiligung der St. Galler Landwirte reagiert die Regierung mit dem Verweis auf einen Sonderkredit von fünf Millionen Franken, mit dem bis 2028 betroffene Betriebe unterstützt werden. Das Ziel sei "eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis", hält sie fest.

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