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Keystone-SDA | Freitag, 12. September 2025

Prämienverbilligungen müssen künftig Prämienentwicklung abbilden

Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Konkret müssen sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Prämien entwickeln. Der Bundesrat hat die entsprechenden Regeln in Kraft gesetzt.

Es handelt sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)" der SP, die vor einem Jahr von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde. Stattdessen treten nun vom Parlament verabschiedete neue Regeln in Kraft.

Ziel ist, dass die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien für die Haushalte tragbar bleibt, wie der Bundesrat am Freitag schrieb. Konkret müssen die Kantone künftig ihren Beitrag zur Prämienverbilligung erhöhen, sobald die Kosten für die Grundversicherung steigen. Zudem müssen die Kantone bis Ende 2029 ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.

Grosse Unterschiede verringern

Gemäss der neuen Verordnung hängt der Mindestprozentsatz der Prämienverbilligung davon ab, wie stark die Prämien die Einkommen der vierzig Prozent der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die kantonalen Bruttokosten ermitteln. Die Kantone bestimmen im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben nach wie vor selbst, wem sie die Prämien wie stark verbilligen.

Die Haushalte geben heute gemäss Zahlen des Bundes durchschnittlich 14 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aus. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung. Die Kantone setzen heute unterschiedlich viel Geld für die Prämienverbilligung ein. Auch der Betrag, den die Kantone im Durchschnitt pro Person ausgeben, variiert stark. Mehrere Kantone haben ihren Beitrag in den vergangenen Jahren nur teilweise an die gestiegenen Kosten angepasst oder ihren Beitrag sogar gesenkt.

Die neuen Regeln bedeuten für die Kantone Mehrkosten von etwa 356 Millionen Franken, wie frühere Schätzungen ergaben. Bis 2030 könnten diese Kosten auf 960 Millionen Franken ansteigen. Der Bundesanteil bliebe unverändert.

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