Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
"Problemwölfe" sollen auch in Jagdbanngebieten erlegt werden können
Bei der Wolfsregulierung ziehen die eidgenössischen Räte die Schraube weiter an. Sie haben beschlossen, dass künftig Wölfe, die Schäden verursachen und für die eine Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen.
Zudem sollen "Problemwölfe" das ganze Jahr lang erlegt werden dürfen - auch wenn sie zu einem Rudel gehören. Derzeit ist ein Abschuss solcher "Problemwölfe" nur vom 1. Juni bis zum 31. Januar möglich.
Der Nationalrat nahm am Mittwoch zwei entsprechende Motionen von Esther Friedli (SVP/SG) und Pascal Broulis (FDP/VD) in dieser Reihenfolge mit 109 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit 106 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Weil ihnen auch schon der Ständerat zustimmte, gehen sie zur Umsetzung an den Bundesrat.
"Ökosystem aus den Fugen"
Ständerätin Friedli sagte im September in der kleinen Kammer, das Ökosystem Alpwirtschaft gerate aus den Fugen. Bis Ende August hätten Wölfe beispielsweise in der Waadt 44 Rinder gerissen. Zahlreiche Tiere seien im Sommer deshalb vorzeitig von Alpen abgezogen worden.
Dies, obwohl die Herdenschutzmassnahmen immer besser würden. Diese könne man nicht ständig verschärfen - sie seien teuer und nicht zum Wohle der Nutztiere. Man müsse daher an den Ursachen ansetzen: "Wir müssen die schadstiftenden Wölfe besser regulieren können", so Friedli im Ständerat.
Ins gleiche Horn stiess im Nationalrat Monika Rüegger (SVP/OW), welche als Sprecherin der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) auftrat. Wolfsangriffe seien längst nicht mehr auf bestimmte Orte und höhere Lagen beschränkt, gab Rüegger zu bedenken.
Eine Urek-N-Minderheit sprach sich gegen die beiden Motionen aus. Christoph Clivaz (Grüne/VS) sagte mit Bezug auf die Motion Broulis, die Regulierung des Wolfes sei schon durch das neue Jagdgesetz und die darauf basierende Verordnung gelockert worden. Schon zuvor hätten die Schäden durch stärkere Herdenschutzmassnahmen abgenommen. Weitere Lockerungen seien nicht angezeigt.
Bundesrat will abwarten
Auch Bundesrat Albert Rösti warb für ein Nein zu den beiden Vorstössen. Das Jagdrecht biete schon heute die Möglichkeit, bei Problemen mit Wölfen einzugreifen. Einzelwölfe könnten ganzjährig abgeschossen werden.
Der Abschuss von Wölfen eines Rudels wegen Nutztierschäden und somit die ganzjährige Regulation würden hingegen dem eidgenössischen Jagdgesetz und dem Tierschutzgesetz widersprechen.
Es gelte zuerst einmal, die Auswirkungen des erst vor Kurzem revidierten Jagdrechts zu evaluieren, bevor weitere Anpassungen in Betracht kämen. Zudem sagte der Umweltminister, Wolfsterritorien seien mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als die eidgenössischen Jagdbanngebiete. Das grösste habe eine Fläche von 94 Quadratkilometern.
Es bleibe genügend Raum, um schadstiftende Wölfe ausserhalb dieser Jagdbanngebiete abzuschiessen, sagte auch Hasan Candan (SP/LU), der Sprecher der Urek-N-Minderheit bei der Motion Friedli.
Neue Regeln seit Februar
Am 1. Februar dieses Jahres traten in der Schweiz neue Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe in Kraft. Sie geben den Kantonen die Kompetenz, unter bestimmten Bedingungen den Wolfsbestand präventiv zu regulieren.
Damit die Kantone in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, muss ein Risiko für Nutztiere bestehen, und Herdenschutzmassnahmen müssen umgesetzt sein.
Naturschutzorganisationen sprachen kürzlich von einer Beruhigung beim Thema Wolf. Die von Wölfen verursachten Nutztierrisse seien im Vergleich zum vergangenen Jahr schweizweit stabil oder rückläufig - trotz einer leicht wachsenden Wolfspopulation. Umweltverbände sehen darin den Nutzen von Herdenschutzmassnahmen.
Insgesamt rissen Wölfe bis Ende Oktober in der Schweiz 832 Nutztiere - das sind 37 weniger als zum gleichen Zeitpunkt im Jahr zuvor. Nur im Kanton Tessin nahmen die Zahlen zu.

















Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar