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Keystone-SDA | Mittwoch, 17. September 2025

Räte bereinigen Vorlage für neue Geldwäscherei-Regeln für Berater

Künftig gelten in der Schweiz im Kampf gegen Geldwäscherei in bestimmten Fällen auch für Anwälte, Notare und weitere Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten. Der Nationalrat hat am Mittwoch die letzte Differenz in der entsprechenden Vorlage bereinigt.

Zuletzt ging es um die Schwelle, ab welcher Immobilientransaktionen unter neue Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz fallen sollen. Die grosse Kammer schwenkte hier auf die Linie des Ständerats ein. Damit liegt der Wert bei fünf Millionen Franken. Der Nationalrat hatte zunächst für eine Obergrenze von drei Millionen Franken votiert.

Im Grundsatz waren sich die Räte bei der Vorlage schon vor der Differenzbereinigung einig. Deren Ziel ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Erfassen soll das Gesetz nach Aussage von Finanzministerin Karin Keller-Sutter namentlich zwei Bereiche mit hohem Geldwäscherei-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen.

Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

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