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Keystone-SDA | Dienstag, 16. Dezember 2025

Räte streiten um Wiedereinführung von Doppelnamen

Der Streit um die Wiedereinführung von Doppelnamen ist weiterhin ungelöst. Zwar sind sich beide Räte einig, dass Doppelnamen wieder verwendet werden dürfen. Uneinigkeit herrscht aber über das neu anzuwendende Modell.

Der Nationalrat hat am Dienstag an seinen Beschlüssen festgehalten - mit 115 zu 71 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Demnach sollen Doppelnamen aus den beiden zur Verfügung stehenden Namen der Verlobten individuell zusammengestellt werden. Der Ständerat ist dagegen der Auffassung, dass nur der Ledigname an Partnerinnen und Partner respektive gemeinsame Kinder weitergegeben werden soll, aber keine Namen aus früheren Ehen.

Die Mehrheit in der grossen Kammer erachtet das vom Ständerat beschlossene Modell als nicht mehr zeitgemäss und problematisch in Hinblick auf die Gleichstellung zwischen Frau und Mann, wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte. Auch das Modell des Nationalrats erlaube im Ergebnis, dass die Verlobten - wie beim Familiennamen - den gleichen (Doppel-)Namen trügen.

Eine SVP/Mitte-Minderheit argumentierte, dass durch die Wiedereinführung des Familiennamens die gemeinsame familiäre Identität und Rechtssicherheit gestärkt werde. Gleichzeitig unterbinde das konsequente Ledignamenprinzip den "Namenstourismus" mit Namen aus Vorehen und wahre die Transparenz der Abstammung. Kinder würden vor Identitätsverwirrung durch fremde Namensbestandteile geschützt.

Keine Doppelnamen für Kinder

Heute sind Verlobte in der Namenswahl eingeschränkt. Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie nur wählen, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster, Peter Weber und Petra Weber oder Peter Muster und Petra Weber heissen wollen. In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes annehmen.

Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist. Doppelnamen für Kinder sind nicht vorgesehen.

Die Debatte, welche Familiennamen Verheiratete künftig benutzen können, geht in der Frühjahrssession weiter.

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