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Revidierte Bündner Kantonsverfassung sieht Stimmrechtsalter 16 vor
Die Regierung des Kantons Graubünden hat dem Grossen Rat den Entwurf der revidierten Kantonsverfassung vorgelegt. Vorgesehen ist die Einführung des Stimmrechts für 16-Jährige.
Das Stimmrechtsalter 16 soll für kantonale und kommunale Angelegenheiten gelten, schrieb die Regierung am Mittwoch in einer Mitteilung. Auch für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer soll es auf kantonaler Ebene verankert werden. Ob sie auch in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind, entscheiden weiterhin die Gemeinden, hiess es in der Mitteilung weiter.
Der Bündner Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich in der Aprilsession. Sollte er der Teilrevision zustimmen, entscheidet das Stimmvolk am 27. September. Das Inkrafttreten der revidierten Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen ist für das Jahr 2027 geplant.
Den Anstoss für die Einführung des Stimmrechtsalters 16 gab ein Auftrag des Grossen Rates, der im Februar 2022 mit deutlichem Mehr überwiesen wurde.















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