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Samstag, 20. Juni 2026

Sargans: Auf verbotenem E-Longboard angehalten

Zwischen Freitagabend und Samstagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen mehrere Verkehrsteilnehmende kontrolliert, welche als fahrunfähig eingestuft werden mussten oder bei denen ein zu hoher Atemalkoholwert festgestellt wurde. In Sargans flüchtete ein 41-jähriger Mann mit einem nicht zugelassenen Elektro-Longboard vor der Polizei.

Am Freitag, kurz nach 18.30 Uhr, fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in Sargans ein Mann auf einem Elektro-Longboard auf. Sie beabsichtigten, ihn zu kontrollieren. Der Mann missachtete die Haltezeichen der Polizisten und setzte seine Fahrt fort, ehe er an der Sarganserstrasse zum Anhalten bewegt werden konnte. Das Elektro-Longboard, mit dem der 41-Jährige unterwegs war, ist in der Schweiz laut Angaben der Polizei nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und wurde sichergestellt.

Bei ihrer Kontrolltätigkeit im ganzen Kantonsgebiet bemerkte die Polizei am Freitagabend in Uzwil ein Kind auf einem E-Scooter. Bei der anschliessenden Kontrolle stellte sie fest, dass es sich um einen Zehnjährigen handelt. Die Kantonspolizei St. Gallen macht einmal mehr darauf aufmerksam, dass E-Scooter im öffentlichen Strassenverkehr erst mit 14 Jahren gefahren werden dürfen. Ab 14 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M notwendig. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich. (sl)

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