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Keystone-SDA | Dienstag, 14. April 2026

Schärfere EU-Regeln auf Stahlimporte betreffen die Schweiz

Zum Schutz der europäischen Stahlindustrie verschärft die EU ihre Einfuhrregeln. Vertreter der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments einigten sich auf die Reduktion der zollfreien Einfuhrmengen. Die Schweiz ist von der Massnahme betroffen.

Künftig ist die zollfreie Einfuhrmenge für Stahl auf 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr begrenzt, wie die Gesetzgeber der EU - der Rat und das Parlament - in entsprechenden Mitteilungen in der Nacht auf Dienstag schrieben. Das sind etwa 47 Prozent weniger als bisher. Weitere Importe sollen laut Mitteilung der EU-Staaten dann mit einem Strafzoll von 50 Prozent belegt werden, doppelt so viel wie bisher.

Von der Massnahme sind gemäss Communiqué der Europäischen Kommission einzig die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Norwegen, Island und Liechtenstein ausgenommen. Die Schweiz erhielt demnach keine Ausnahme. Die verschiedenen Institutionen der EU waren sich in dieser Frage bereits zuvor einig.

Bern muss mit Brüssel Kontingente aushandeln

Mit ihren Handelspartnern wolle die Kommission nun eine Lösung verhandeln, die mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar sei, hiess es aus Brüssel weiter. Die Kommission wolle mit ihren "Freihandels-Partnern fair sein", sagte EU-Handelskommissar Maros Sefcovic letzten Oktober. Die Schweiz verfügt über ein Freihandelsabkommen mit der EU.

Bern hatte sich in den vergangenen Monaten vergeblich um eine Ausnahme eingesetzt. Die Schweiz erhoffe sich nun, die gleichen Kontingente zu erhalten wie bis anhin, erfuhr die Nachrichtenagentur Keystone-SDA Ende Januar.

Aus Sicht des Bundes trägt die Schweizer Stahlproduktion nicht zur weltweiten Überkapazität bei. Davor will sich die EU mit der Massnahme schützen, wie es in der Mitteilung der Kommission hiess. Besonders aus China, Indien und der Türkei exportierter günstiger Stahl macht den europäischen Herstellern zu schaffen.

Die bisherige Verordnung zu den Einfuhrgesetzen läuft am 30. Juni aus. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen die Mitgliedstaaten und die Parlamentarier noch formell zustimmen. Das gilt jedoch als Formsache. Die neue Regelung soll am 1. Juli in Kraft treten.

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