/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Montag, 07. September 2026

Schaffhauser Kantonsrat beschliesst Ausbau der Stipendien

Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montagmorgen den Ausbau des Stipendiensystems beschlossen. Die Teilrevision bringt höhere Beiträge für Personen in Ausbildung.

Der Kantonsrat hat am Montagmorgen der Teilrevision des Stipendiendekrets mit 46 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Das neue sogenannte doppelte Fehlbetragsmodell soll die finanzielle Lage der Auszubildenden und ihrer Eltern künftig gerechter und individueller berücksichtigen.

Bisher fielen die Ausbildungsbeiträge im Kanton Schaffhausen im interkantonalen Vergleich sehr tief aus. Kantonsrat Tim Bucher (GLP) betonte in der Diskussion, dass das System mit dieser Revision nun spürbar besser werde.

Höhere Beiträge und Altersgrenzen

Kern des neuen Dekrets sind spürbar höhere Maximalansätze. So können ledige Personen auf der Tertiärstufe künftig mit bis zu 24'000 Franken unterstützt werden. Personen mit eigenen Kindern erhalten zudem einen wesentlich höheren Zuschlag als im alten System.

Zudem wird die Altersgrenze für den Erstbezug von Ausbildungsbeiträgen von 35 auf 45 Jahre angehoben. Damit soll dem Konzept des lebenslangen Lernens besser Rechnung getragen werden. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Konkubinatspaare: Diese werden bei der Stipendienberechnung künftig wie ledige Personen behandelt. Für die Berechnung der Lebenshaltungskosten im persönlichen Budget stützt sich der Kanton fortan auf die Richtlinien der Sozialhilfe (SKOS), zuzüglich eines Aufschlags von 15 Prozent.

Software verzögert die Einführung

Der Ausbau des Systems hat auch finanzielle Auswirkungen. Die jährlichen Kosten dürften sich auf 3 bis 3,5 Millionen Franken belaufen. Dies entspricht Mehrausgaben von rund 0,5 bis 0,75 Millionen Franken gegenüber dem bisherigen System.

Wann genau die Auszubildenden von den neuen Regelungen profitieren können, ist noch offen. Regierungsrat Patrick Strasser (SP) stellte eine Einführung so bald wie möglich in Aussicht. Da für das angepasste Berechnungsmodell jedoch erst eine spezielle Software benötigt wird, gilt ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2028 als wahrscheinlich.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.