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Keystone-SDA | Dienstag, 28. April 2026

Schaffhauser Verkehrsflussinitiative kommt an die Urne

Die Schaffhauser Verkehrsflussinitiative kommt an die Urne: Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden dagegen abgewiesen. Die Initiative richtet sich gegen Tempo 30 auf Kantonsstrassen. Schon ab dem 1. Mai gilt eine solche Regelung in der Stadt Schaffhausen.

Das Bundesgericht habe die Ungültigerklärung der Initiative abgewiesen, teilte der Schaffhauser Regierungsrat am Dienstag mit. Die Beschwerdeführer sahen die Initiative im Widerspruch zu diversen bundesrechtlichen Vorgaben.

Die Abstimmung über die Initiative und einen Gegenvorschlag des Kantonsrats ist auf dem 27. September 2026 angesetzt.

Der Regierungsrat wird bis zum Volksentscheid grundsätzlich auf weitere Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen verzichten, wie er schreibt. Mit Ausnahme der bereits eingeführten Abweichungen bleiben die Höchstgeschwindigkeiten innerorts damit auf dem gesamten Kantonsstrassennetz bei der generellen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Schon ab dem 1. Mai übernimmt der Kanton die Kontrolle über das Tempo in der Stadt Schaffhausen. Er setzt damit ein knapp überwiesenes Postulat aus dem Kantonsrat um.

Kanton Zürich gegen Tempo 30

Im Kanton Zürich nahm das Stimmvolk im vergangenen Jahr eine ähnlich gelagerte Initiative aus bürgerlichen Kreisen an. Diese richtet sich gegen die Städte Zürich und Winterthur, die bisher als einzige selber über Höchstgeschwindigkeiten auf ihrem Hauptstrassennetz bestimmen durften. Eine Beschwerde der Stadt Zürich ist noch beim Bundesgericht hängig. Dennoch führt der Kanton die neue Regelung am 1. Juni ein.

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