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Keystone-SDA | Freitag, 19. Dezember 2025

Schuldspruch wegen Kindes-Entführung gegen eine Mutter aufgehoben

Steht ein Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge, macht sich der obhutsberechtigte Elternteil nicht wegen Entführung strafbar, wenn er mit dem Kind eigenmächtig ins Ausland zieht. Dies hält das Bundesgericht fest.

Im konkreten Fall zog eine Mutter aus dem Kanton Bern 2018 mit ihren drei Kindern nach Tunesien. Dort lebten sie eineinhalb Jahre. Der Wegzug erfolgte ohne das Einverständnis des Vaters der Kinder, mit dem die Frau die elterliche Sorge für die Kinder teilt. Das Obergericht des Kantons Bern sprach die Frau 2023 wegen Entführung schuldig.

Das Bundesgericht hat die Frau nun freigesprochen. Gemäss Rechtsprechung kann ein obhutsberechtigter Elternteil in Bezug auf das unter seiner Obhut stehende Kind grundsätzlich keine Entführung begehen. Eine Ausnahme liegt gemäss dem höchsten Schweizer Gericht vor, wenn der Wegzug mit dem Kind massiv in dessen Interessen und Freiheitsrecht eingreift. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall.

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