/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Mittwoch, 09. September 2026

Schweiz verbietet Kauf und Einfuhr von sudanesischem Gold

Der Bundesrat verbietet den Kauf und die Einfuhr von Gold mit Herkunft aus dem Sudan. Damit schliesst er sich den Sanktionen der EU an, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte.

Das Verbot richtet sich gegen den Kauf, die Einfuhr und die Durchfuhr von Gold sudanesischer Herkunft sowie die Erbringung von Dienstleistungen und die Gewährung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit solchem Gold.

Ebenso verboten sind der Verkauf und die Lieferung in den Sudan von bestimmten Chemikalien, welche für den Goldbergbau und die Goldgewinnung genutzt werden. Die EU hatte Mitte Juli einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

Der Bundesrat zeigt sich nach eigenen Angaben "äusserst besorgt" über die dramatische humanitäre Lage im Sudan. Der Abbau und der Handel mit Gold stelle eine wichtige Konfliktressource im Sudan-Krieg dar, heisst es.

Die Verbote werden gemäss Communiqué in die Verordnung über Massnahmen gegenüber dem Sudan aufgenommen. Mit dieser Verordnung setze der Bundesrat seit 2005 die Uno-Sanktionen in Bezug auf den Sudan um. Seit 2023 würden mittels derselben Verordnung auch die zusätzlichen Massnahmen der EU übernommen.

Die Sudan-Verordnung beinhaltet ein Rüstungsgüterembargo sowie gezielte Finanz- und Reisesanktionen gegen zurzeit 36 Personen, Organisationen und Unternehmen.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.