/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Donnerstag, 11. September 2025

Schweizer kassiert Geldstrafe für umfangreichen Zigarettenschmuggel

Ein Schweizer hat während mehrerer Jahre insgesamt 200'000 Zigaretten in die Schweiz geschmuggelt. Die Produkte wurden online sowie auf dem Tessiner Markt verkauft. Dem Mann werden hinterzogene Steuern in der Höhe von fast 90'000 Franken in Rechnung gestellt.

Zudem drohe dem Schmuggler eine Geldstrafe, wie das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) am Donnerstag mitteilte. Die Strafe werde auf Grundlage der hinterzogenen Steuern verhängt.

Hintergrund der Meldung ist der Abschluss einer Untersuchung der Ermittler der Antibetrugsabteilung des BAZG. Demnach habe der Schmuggel über mehrere Jahre stattgefunden, und zwar von 2021 bis 2024. Die illegalen Importe seien entweder vom Angeklagten selbst oder über ein im Ausland lebendes Familienmitglied abgewickelt worden, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Neben Zigaretten habe der Mann auch 119 Kilogramm Shishatabak und 855 Stangen Tabaksticks geschmuggelt. Letztere seien für die Verwendung in elektronischen Heizgeräten bestimmt gewesen.

Im Tessin unter Marktpreis verkauft

Ausserdem seien etwa hundert Kamagra-Tabletten - ein in Jordanien gekauftes Potenzmittel - beschlagnahmt worden. Alle Waren wurden unter Verstoss gegen die Zollvorschriften in die Schweiz eingeführt, wie das BAZG weiter schreibt.

Die Produkte seien online über Verkaufsplattformen und die Website des eigens gegründeten Unternehmens des Angeklagten verkauft worden. Zudem seien sie an spezialisierte lokale Betriebe auf dem Tessiner Markt geliefert worden. Dort seien sie zu einem deutlich niedrigeren Preis als dem Marktpreis abgegeben worden.

Die Ware wurden beschlagnahmt und dem Mann wurden formell die hinterzogenen Steuern in Höhe von fast 90'000 Franken in Rechnung gestellt, hält das BAZG abschliessend fest.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.