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SRF mit neuen Infos zur «St. Galler» Wolfsjagd
Neue Akten, die dem Onlineportal von «SRF» vorliegen, bringen weitere Einzelheiten zur umstrittenen Wolfsjagd-Reise aus St.Gallen nach Russland ans Licht. Vor rund zwei Jahren hatte der St.Galler Regierungsrat Beat Tinner (FDP) einem Amtsleiter sowie einem Wildhüter eine Reise nach Russland bewilligt.
Dort nahmen sie an einer Wolfsjagd teil. Wie nun bekannt wurde, hat das Medienhaus SRF Einsicht in entsprechende Unterlagen erhalten. Diese enthalten unter anderem E-Mail-Ausschnitte zwischen dem Generalsekretär des Volkswirtschaftsdepartements, dem Amtsleiter und dem Wildhüter. Den Dokumenten zufolge wurde weder das Reiseziel Russland kritisch hinterfragt noch die Tatsache, dass die beiden Beamten selbst aktiv Wölfe erlegen würden.
Viel Kritik ausgelöst
Bereits damals sorgte die Reise für Kritik: Angesichts des laufenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine galt sie als politisch heikel. Zudem äusserten mehrere Naturschutzorganisationen ihren Unmut. So kritisierten unter anderem Pro Natura, der WWF sowie die Gruppe Wolf Schweiz das Vorgehen. Laut Sara Wehrli von Pro Natura hätte eine vergleichbare Jagd auch in Ländern wie Schweden stattfinden können.
Aus den Akten geht zudem hervor, dass der Amtsleiter nur drei Monate später eine weitere Weiterbildungsreise in die USA plante. Auch hierfür sollten ursprünglich fünf Arbeitstage bewilligt werden. Diese Genehmigung wurde jedoch von Regierungsrat Tinner verweigert. In der Folge trat der Amtsleiter die Reise privat an und verbuchte die entsprechenden Tage als Ferien, wie ein E-Mail bestätigt.
Beide Reisen wurden offiziell als Weiterbildungen deklariert. Der Amtsleiter begründete dies damit, dass er sich mit Fachleuten über wissenschaftlich fundiertes Wildtiermanagement austauschen wollte. Insbesondere in den USA, etwa im Bundesstaat Wyoming, gebe es dazu führende Studien.
Kanton und SRF vor Gericht
Dass diese Details erst jetzt öffentlich werden, hängt mit einem längeren Streit zwischen dem Kanton St.Gallen und SRF zusammen. Dieser umfasste unter anderem juristische Auseinandersetzungen und führte bis vor Gericht. Erst ein Entscheid in zweiter Instanz verpflichtete den Kanton zur Herausgabe der Unterlagen. Warum die Akten so lange unter Verschluss gehalten wurden, bleibt unklar. Anfangs wurde dies mit dem Schutz persönlicher Daten begründet. Einige Passagen zu individuellen Leistungen und Werdegängen wurden deshalb geschwärzt.
Hier geht es zum Bericht auf der Website von SRF (klick).
















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