Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
St.Gallen geht wegen Urteil zu Gaspreisen vor Bundesgericht
Die St. Galler Stadtregierung will sich vor Bundesgericht gegen den Vorwurf wehren, dass die Stadtwerke zu hohe Gebühren für Gas verlangt haben sollen. Ein Entscheid des St. Galler Verwaltungsgerichtes wird deshalb nach Lausanne weitergezogen.
In einem Urteil von Ende Mai kritisierte das Verwaltungsgericht die Höhe der Gasgebühren, die ein Hausbesitzer beanstandet hatte. Es bemängelte einzelne Gebührenbestandteile und die verursachergerechte Kostenzuteilung auf unterschiedliche Kundensegmente. Nicht zweifelsfrei feststellen konnte das Gericht anhand der eingereichten Unterlagen, ob eine Quersubventionierung stattgefunden hat. Keine Fehler sah es bei der Gasbeschaffung durch die St. Galler Stadtwerke während der Energiekrise 2022.
Der Stadtrat nehme das Urteil zur Kenntnis und ziehe den Entscheid weiter an das Bundesgericht, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Das Verwaltungsgericht beanstandete, dass die Höhe der Ablieferung aus Gewinnen der Stadtwerke an die allgemeine Stadtkasse nicht ausreichend begründet werden konnte und gegen das Kostendeckungsprinzip verstosse.
"Das ist allgemeine und langjährige Praxis. Deshalb sagte der Stadtrat, es braucht eine Überprüfung durch das Bundesgericht", sagte dazu SP-Stadtrat Peter Jans, Vorsteher Direktion Technische Betriebe, am Mittwoch gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz von Radio SRF 1.
Die Direktion Technische Betriebe wird gemäss Mitteilung zudem eine externe Prüfung in Auftrag geben. Das Verwaltungsgericht stufte nämlich das Fehlen eines separaten Kostenträgers für die sogenannte Tarifkundschaft als rechtswidrig ein. Gegenstand der Untersuchung ist unter anderem die Kostenzuordnung zwischen Tarif- und Vertragskunden. "Ziel ist es herauszufinden, ob in der Tarifkalkulation eine Quersubventionierung stattgefunden hat", heisst es im Communiqué.
Stadt wird Kunden womöglich entschädigen
Sollte eine solche stattgefunden haben, muss die Stadt gemäss dem Verwaltungsgerichtsurteil den Beschwerdeführer entschädigen. Der Stadtrat kündigte nun an, dass alle Kundinnen und Kunden entschädigt werden, falls eine Quersubventionierung festgestellt werden sollte. Dazu bräuchte es dann allerdings noch eine Genehmigung durch das Stadtparlament.
Drei SVP-Stadtparlamentarier haben das Verwaltungsgerichtsurteil zum Anlass genommen, einen Vorstoss einzureichen. Aus ihrer Sicht droht "dem städtischen Haushalt ein strukturelles Loch" aufgrund des Urteils. Sie fragen deshalb unter anderem, ob das "Konzept der Ablieferungen der Werke überdacht werden" muss und "wie die entstehende Lücke gefüllt werden" kann. Die Antwort des Stadtrates steht noch aus.

















Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar