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St.Galler Kantonsrat setzt auf Darlehen statt Stipendien
Der St. Galler Kantonsrat hat das überarbeitete Stipendiengesetz in erster Lesung genehmigt. Mit einem knappen Resultat entschied der Rat, dass künftig für ein Studium zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Darlehen gewährt wird.
Bei der Überarbeitung des noch aus dem Jahr 1968 stammenden Gesetzes werde auf neue Leistungen oder auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Stipendienrechts verzichtet, schrieb die Regierung zu ihrer Vorlage. Einige der bisherigen Leistungen würden aber verbessert.
Künftig werden mehr Personen in Ausbildung Stipendien erhalten und die Beträge fallen im Durchschnitt höher aus als bisher. Der Zins für Studiendarlehen fällt künftig weg. Die Regierung rechnet mit Mehrausgaben von jährlich 2,5 bis 3 Millionen Franken. Die Anpassungen seien notwendig, damit der Kanton weiterhin die Vorgaben des interkantonalen Stipendienkonkordats erfülle, hiess es zur Vorlage.
Streitpunkt Studiendarlehen
Die vorberatende Kommission verlangte eine Verschärfung. Für "Ausbildungen auf Tertiärstufe" sollen nicht mehr grundsätzlich Stipendien ausgerichtet werden. Künftig müssten in einem Splittingmodell "zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Studiendarlehen gewährt werden".
Gegen diese Änderung wehrte sich die Regierung mit einem Gegenantrag. Werde ein Teil der Unterstützung in Form von Studiendarlehen ausgerichtet, führe dies bei den Studierenden zu einer Verschuldung, argumentierte sie. Dies stehe der "Idee eines gleichberechtigten Zugangs zur Hochschulbildung" entgegen.
Die Fraktionen von FDP und SVP sprachen sich im Rat dafür aus, dass ein Teil der Unterstützung über Darlehen ausgerichtet wird. Die Eigenverantwortung müsse einen hohen Stellenwert haben, hiess es etwa. Gegen das Splittingmodell waren Mitte-EVP und die SP-Grüne-GLP-Fraktion. Sie argumentierten mit der Chancengerechtigkeit.
Knappes Ja zum Splittingmodell
Der Rat lehnte unter anderem einen Antrag der SVP ab, in dem verlangt wurde, dass Studiendarlehen weiterhin verzinst werden müssen. Sonst sei dies eine "zusätzliche staatliche Subvention". Alle anderen Fraktionen waren anderer Meinung.
Danach ging es um das Splittingmodell: Erfahrungen in anderen Kantonen zeigten, dass viele Studierende auf den Darlehnsteil der Unterstützung verzichteten, hiess es von der Mitte-EVP-Fraktion. Weil die Studierenden dann aber nebenher mehr arbeiten müssten, dauere das Studium länger.
Wer aus einem privilegierten Elternhaus komme, habe deutlich bessere Chancen, eine höhere Bildung zu erreichen, erklärte SP-Regierungsrätin Bettina Surber. Wer sich für die Jugendlichen einsetzen wolle, die nicht diese Voraussetzungen hätten, solle das Splitting-Modell ablehnen.
Der Entscheid fiel knapp aus. Der Rat entschied sich mit 58 gegen 55 Stimmen bei einer Enthaltung für das Splittingmodell. Damit werden im Kanton St. Gallen für ein Studium künftig zwei Drittel des Ausbildungsbeitrags als Stipendium und ein Drittel als Studiendarlehen gewährt.

















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