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St.Galler Regierung braucht Hilfe beim Sparen
Für die Umsetzung der Aufgabenverzichtsplanung sowie für die Analyse der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden will die St.Galler Regierung ein externes Büro beiziehen. Dafür beantragt sie einen Nachtragskredit von 300'000 Franken.
Im Auftrag der Mehrheit des Kantonsrats muss die Regierung innert drei Jahren überprüfen, auf welche Staatsaufgaben künftig verzichtet werden kann. Weiter soll die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt werden.
Zum gleichen Themenkreis gehören das Entlastungspaket von rund 180 Millionen Franken sowie das weitere Sparpaket von 60 Millionen Franken, die beide im Dezember 2025 beschlossen wurden. Nun sollen mittelfristig weitere Reduktionen der Staatsausgaben folgen.
Es gehöre zum Auftrag, dass die Arbeiten extern begleitet würden, heisst es in der Botschaft der Regierung zum Nachtragskredit. Das Konzept für die Ausschreibung der Beratung wurde in Absprache mit der Finanzkommission sowie dem Verband der Gemeindepräsidien erarbeitet. Festgelegt wurde dabei auch das Kostendach von 300'000 Franken.
Mit der Umsetzung soll im Herbst 2026 begonnen werden. Weil im Budget des laufenden Jahres keine Mittel dafür eingestellt wurden, braucht es einen Nachtragskredit. Der Kantonsrat wird darüber in der Wintersession entscheiden.

















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