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Keystone-SDA | Donnerstag, 04. Juni 2026

St.Galler Regierung verteidigt höhere Übersetzungskosten

Im Kanton St.Gallen sind die Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetscher in der Schule, bei Gerichten oder im Gesundheitswesen angestiegen. In einem Vorstoss will die SVP wissen, ob Weiterverrechnungen möglich sind. Die Regierung sieht dafür keinen Spielraum.

Die Sprachförderung bilde den wesentlichsten Teil des kantonalen Integrationsprogramms, schrieb die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Fraktionschef Sascha Schmid.

Der Spracherwerb benötige aber Zeit. Es sei nicht realistisch, dass alle Familien und Zugewanderten in der ersten Zeit nach ihrer Einwanderung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten. "In dieser Zwischenphase entstehen zwangsläufig Kosten für Dolmetscherdienstleistungen."

In seinem Vorstoss verwies der SVP-Fraktionschef auf Berichte, die zeigten, dass die Schulen bei Elterngesprächen immer häufiger auf Dolmetscherinnen und Dolmetscher angewiesen seien. Als Gründe würden unter anderem "mangelnde Sprachkenntnisse von Eltern sowie gesellschaftliche und migrationsbedingte Entwicklungen" genannt. Dies werfe grundsätzliche Fragen nach der finanziellen Tragweite, den rechtlichen Grundlagen sowie der Kostenverantwortung auf.

In ihrer Antwort legt die St. Galler Regierung für verschiedene Bereiche im Detail dar, wie sich die Ausgaben für das Übersetzen entwickelt haben und wie die Grundlagen geregelt sind. Nur zu einem Thema bleibt sie eine Auskunft schuldig. Für die Schulen seien die Volksschulträger zuständig, der Kanton führe keine Statistik.

Medizinische Diagnosen erklären

Anders ist dies im Gesundheitswesen. Eine unzureichende Verständigung könne zu medizinischen Folgekosten führen, wenn Diagnosen und Therapieanweisungen nicht korrekt verstanden würden. Der Kanton übernehme Dolmetscherleistungen bei ambulanten Patientinnen und Patienten, erklärte die Regierung. Dafür gebe es im Tarifkatalog keinen entsprechenden Posten.

Die Ausgaben werden über die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen, also aus dem allgemeinen Staatshaushalt, finanziert. Von 2021 bis 2024 seien dafür jährlich Beträge in der Höhe von 210'000 Franken bezahlt worden. Danach hätten die Kosten für ambulante Dolmetscherdienstleistungen stark zugenommen. Ab 2025 werde mit Ausgaben von jährlich 905'000 Franken gerechnet.

Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden auch von der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten benötigt. Die Entwicklung der Kosten ist unterschiedlich und variiert je nach Jahr. 2022 lagen die Ausgaben bei der Polizei bei 1,94 Millionen Franken, im letzten Jahr waren es 584'200 Franken. Bei der Staatsanwaltschaft waren es zuletzt 224'169 Franken. Die Gerichte bestellten Übersetzungsleistungen in der Höhe von 133'343 Franken.

Grundlagen durch Gesetze

SVP-Fraktionschef Schmid fragte die Regierung nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten. In der Antwort heisst es, bei der Strafverfolgung sei dafür die Bundesgesetzgebung die Grundlage. Für eine am Verfahren beteiligte Person, die nicht Deutsch spreche oder sich darin nicht ausreichend ausdrücken könne, "ist der Beizug eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin zwingend vorgeschrieben".

Was gilt für die Schulen? Dort werde im Volksschulgesetz festgehalten, dass Lehrkräfte mit Gesprächen und Veranstaltungen ausserhalb des Unterrichts den Kontakt mit den Eltern halten müssten. Ergänzend dazu gebe es die Orientierungshilfe "Beschulung von neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund". Dort stehe, dass für Elterngespräche bei Bedarf eine professionelle Dolmetscherin oder ein professioneller Dolmetscher beigezogen werde.

Die Regierung sieht in der Volksschule keine Rechtsgrundlage für eine Kostenbeteiligung der Eltern. Der Grundschulunterricht sei unentgeltlich. Bei Gerichtsverfahren seien Übersetzungskosten von den Verfahrenskosten ausgenommen, die von der verurteilten Person getragen werden müssen.

In den Spitälern würden nur Dolmetscherinnen und Dolmetscher beigezogen, um Patientinnen und Patienten über die Behandlung aufzuklären. Deshalb lägen jeweils medizinische Gründe vor. Eine Weiterbelastung der Kosten sei nicht möglich.

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