/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Buchshop

Buchshop

Hier finden Sie die von der SL Druck + Media AG herausgegebenen Bücher.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Sport
Keystone-SDA | Freitag, 11. September 2026

St. Galler Regierung will Sportförderung neu ausrichten

Die Regierung des Kantons St. Gallen gibt den Entwurf für ein neues Bewegungs- und Sportförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Die Vorlage soll ein Gesetz aus dem Jahr 1974 ersetzen und unter anderem die Finanzierung des Sports neu regeln.

Die Vorlage will die kantonale Bewegungs- und Sportförderung neu ordnen und an aktuelle Bedürfnisse anpassen, wie die Regierung am Freitag in einer Mitteilung schreibt.

Künftig sollen nicht nur der Breiten- und der Nachwuchsleistungssport gefördert werden. Das als Rahmengesetz konzipierte Regelwerk fokussiert auch auf die Bewegung im Alltag und den selbstorganisierten Sport wie Joggen oder Radfahren und bildet laut Regierung die verschiedenen Aspekte der Bewegungs- und Sportförderung ab.

Die Finanzierung wird ebenfalls neu ausgerichtet. Zukünftig sollen 30 bis 35 Prozent der Mittel aus dem Lotteriefonds in den kantonalen Sportfonds fliessen. Das Gesetz will zudem die Grundlage für eine kantonale Strategie schaffen, welche die Regierung alle acht Jahre erlassen soll.

Die Vernehmlassung für den Gesetzesentwurf dauert bis zum 30. November 2026. Dieser wird dem Kantonsrat voraussichtlich im Frühling 2027 vorgelegt. Er könnte frühestens im Januar 2028 in Kraft treten.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.