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Keystone-SDA | Donnerstag, 12. März 2026

St. Galler Regierung will zwei kleine Gefängnisse wiedereröffnen

Die St. Galler Regierung will zwei kleine Gefängnisse in Bazenheid und Uznach wieder in Betrieb nehmen und beantragt dafür einen Nachtragskredit. Die Vollzugseinrichtungen im Kanton seien "hoch ausgelastet", heisst es als Begründung.

Die Kantonspolizei betreibe derzeit mehrere Gefängnisse mit insgesamt 57 Haftzellen, heisst es in der Vorlage. Seit einiger Zeit seien sämtliche Plätze "hoch ausgelastet". Die Polizei bringe bis zu 80 und mehr inhaftierte Personen in 57 Zellen unter. Die personellen Ressourcen seien ausgeschöpft und das gesamte System laufe am Limit.

Bei einigen Vorverfahren gab es in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Neuterminierungen für den Haftantritt, weil nicht genügend Haftplätze zur Verfügung standen. Die hohe Auslastung werde in Gefängnissen der ganzen Schweiz festgestellt.

26 zusätzliche Plätze

Bis zur Eröffnung des erweiterten Regionalgefängnisses in Altstätten sei die Schaffung von zusätzlichen Haftplätzen unerlässlich. Für den Gefängnisbetrieb in Uznach mit 14 Haftplätzen würden sechs Mitarbeitende einschliesslich einer Führungsperson benötigt. Für den Gefängnisbetrieb in Bazenheid mit 12 Haftplätzen werde mit fünf Mitarbeitenden einschliesslich einer Leitung gerechnet.

Im Jahr 2022 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Haftbedingungen im Gefängnis Bazenheid nicht den bundesrechtlichen Vorgaben für die ausländerrechtliche Administrativhaft entsprechen. Deshalb wurde das Gefängnis Ende 2022 für diese Haftform geschlossen. Für die U-Haft, für die das Gefängnis ursprünglich konzipiert wurde, sei es jedoch nach wie vor geeignet und rechtskonform, heisst es in der Vorlage.

Insgesamt beantragt die Regierung beim Kantonsrat für das laufende Jahr einen Nachtragskredit von 870'500 Franken. Die Mehraufwendungen für 2027 werden dann im Budget eingestellt.

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