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Keystone-SDA | Donnerstag, 08. Januar 2026

St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft Rumänen für Spendenbetrug

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen 27-jährigen Rumänen wegen Spendenbetrugs mit einer Geldstrafe von 2640 Franken belegt. Der Mann bettelte auf einem Parkplatz in Buchs SG mehrere Personen an, um mithilfe einer gefälschten Spendenliste Geld zu erbeuten.

Der Mann gab auf dem Parkplatz vor einem Lebensmittelgeschäft an, für taubstumme und körperlich beeinträchtigte Personen zu sammeln. Dies geht aus einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervor. Damit versuchte er, sich persönlich an Passantinnen und Passanten zu bereichern.

Nebst Betrug wurden dem "Spendensammler" auch Verstösse gegen das Wappenschutzgesetz zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft weiter ausführt. Auf seiner gefälschten Spendenliste prangte etwa das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Auch das markenrechtlich geschützte Logo einer gemeinnützigen Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit war auf den Dokumenten in seiner schwarzen Gummimappe abgebildet.

Mit gleicher Masche wieder erwischt

Dem Rumänen auferlegte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken. Für zwei Tage, die der Mann in Untersuchungshaft verbrachte, werden ihm 60 Franken angerechnet.

Zusätzlich muss er Gebühren in Höhe von 650 Franken für die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei bezahlen. Als Depot werden 250 Franken verwendet, die beim Mann sichergestellt worden seien, heisst es im Strafbefehl weiter.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach die Strafe unbedingt aus. Sie verwies darauf, dass der Mann in der Vergangenheit bereits mehrmals straffällig geworden sei. Auch sei er, nachdem ihn die Polizei wegen des Spendenbetrugs in Buchs SG im März 2025 angezeigt hatte, bereits wenige Monate später in Fislisbach AG und Pfäffikon ZH mit der gleichen Masche erwischt worden.

Die Staatsanwaltschaft hält fest: Durch sein Verhalten zeigte der Beschuldigte, "dass er nicht gewillt ist, sich an die geltenden Gesetze zu halten, weshalb ihm keine günstige Prognose" gestellt werden könne.

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