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St.Galler Volksschulgesetz findet in Vernehmlassung Zuspruch
Die geplante Totalrevision des St. Galler Volksschulgesetzes hat in der Vernehmlassung eine mehrheitlich positive Resonanz erzielt. Die grundsätzliche Stossrichtung wird gestützt, bei einzelnen Themen wie der Zukunft des Bildungsrats besteht aber noch Diskussionsbedarf.
Die Regierung des Kantons St. Gallen will dem Kantonsrat Ende 2026 eine Vorlage für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz unterbreiten, wie sie am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Mit der Revision soll das über 40 Jahre alte Gesetz gestrafft und übersichtlicher gestaltet werden.
Grosse Zustimmung fand in der Vernehmlassung gemäss Mitteilung die geplante Flexibilisierung der Oberstufe. Auch die Weiterentwicklung der Sonderpädagogik wurde breit unterstützt. Ebenso befürworteten die teilnehmenden Organisationen eine stärkere kantonale Aufsicht über die Privatschulen.
Gesetz tritt frühestens Mitte 2028 in Kraft
Diskussionsbedarf habe es bei der Ausgestaltung der Oberstufenmodelle und der künftigen Finanzierung der Sonderpädagogik gegeben, schreibt der Kanton weiter. Während Organisationen den Wegfall des privaten Einzelunterrichts demnach begrüssten, lehnten Privatpersonen diesen mehrheitlich ab.
Keine Mehrheit fand der Vorschlag, den Bildungsrat in ein rein beratendes Gremium umzuwandeln. Die meisten Teilnehmenden sprachen sich für den Beibehalt der heutigen Entscheidkompetenzen aus.
Den Anstoss für die umfassende Überarbeitung des Gesetzes hatte der Kantonsrat im November 2022 gegeben. Das totalrevidierte Volksschulgesetz war bis Anfang Juli in der Vernehmlassung. Die Regierung will die Ergebnisse daraus nun in die Vorlage einarbeiten. Sollte alles nach Plan laufen, kann das revidierte Gesetz frühestens im Sommer 2028 in Kraft treten.

















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